Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 ZB 10.726, 14 ZB 10.727   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,67565
VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 ZB 10.726, 14 ZB 10.727 (https://dejure.org/2011,67565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2011 - 14 ZB 10.726, 14 ZB 10.727 (https://dejure.org/2011,67565)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 14 ZB 10.726, 14 ZB 10.727 (https://dejure.org/2011,67565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,67565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; besondere rechtliche Schwierigkeiten; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Darlegung; Gebietserhaltungsanspruch im Sondergebiet; Rücksichtnahmegebot; Fußball-Minispielfeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 ZB 10.726
    Um ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung darzulegen, müssen einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 ZB 10.726
    Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass sich ein Nachbar, der seinerseits die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einhält, möglicherweise dann gegen eine den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entsprechende Nutzung wehren kann, wenn der eigene Verstoß gegen den Bebauungsplan nicht so schwer wiegt wie der gerügte (VGH BW vom 29.9.2010 NVwZ-RR 2011, 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht